Palla Knoll & Partner - Steuer-Berater - Italienisches Steuerrecht Bozen Südtirol Italien
Italiano  |  Home  |  Kontakt  |  Login  |  Suchen   
 
  Palla Knoll & Partner - Steuer-Berater - Italienisches Steuerrecht Bozen Südtirol Italien
Home > Aktuelles > Recht und Gesetz > Zertifizierte E-Mails (PEC „Posta eletronica cerificata“)
 
Zertifizierte E-Mails (PEC „Posta eletronica cerificata“)
Die Konjunkturverordnung (Art. 16 G.D. Nr. 185/2008) hat für alle Unternehmen und Freiberufler die Pflicht eingeführt, eine zertifizierte E-Mail-Adresse einzurichten.

Eine zertifizierte E-Mail soll rechtlich einem eingeschriebenen Brief mit Rückantwort („raccomandata con ricevuta di ritorno“) gleichgestellt werden. Damit dies funktionieren kann, benötigt man ein sicheres elektronisches Postfach mit Empfangsbestätigung, für das häufig das Kürzel PEC für die italienische Bezeichnung „Posta elettronica certificata“ verwendet wird.
Wer ein PEC-zertifiziertes Postfach besitzt, kann sich künftig den Gang zum Postamt beim Versenden von Einschreiben sparen. Eine von einem PEC-Postfach (Posta Elettronica Certificata - PEC) versandte Nachricht hat den gleichen rechtlichen Wert wie ein Einschreiben mit Rückantwort. Verträge, Rechnungen und andere wichtige Dokumente lassen sich mit PEC also per Mausklick rechtsverbindlich versenden. Voraussetzung für diese Art des elektronischen Rechtsverkehrs ist, dass Sender und Empfänger der E-Mail Inhaber eines PEC-Postfachs sind.

Um die Verbreitung zertifizierter Adressen zu fördern, wurden folgenden Fristen festgelegt:

• Neu gegründete Gesellschaften müssen diese Adresse sofort bei der Anmeldung im Handelsregister mitteilen. Bei jedem Antrag zur Eintragung ins Handelsregister muss ab sofort zwingend auch eine zertifzierte E-Mail-Adresse (PEC-Adresse) angegeben werden.
• Bestehende Gesellschaften müssen innerhalb 29/11/2011 eine zertifizierte E-Mail Adresse eröffnen und bei der Handelskammer hinterlegen. Diese Meldung kann ausschließlich auf telematischen Wege durchgeführt werden.
• Freiberufler, die in ein Berufsverzeichnis eingetragen sind, müssen die zertifizierte E-Mail-Adresse innerhalb 29/11/2009 an ihre Berufskammer oder ihrem Berufskollegium mitteilen.

Für alle Einzelbetriebe, ausgenommen Freiberufler, besteht zurzeit noch keine gesetzliche Pflicht.

Die Mailbox für die zertifizierte elektronische Post kann nur von zugelassenen Anbietern eingerichtet werden, die von der öffentlichen Informatikbehörde CNIPA zertifiziert sind. Unter den Anbietern befinden sich unter anderem die italienische Post (www.poste.it), die Handelskammern (www.legalmail.it) und die Telecom (www.firmasicura.it); die Liste der zertifizierten Anbieter kann aus der Webseite der CNIPA herabgeladen werden (www.cnipa.it; Abschnitt „posta elettronica certificata“, „elenco pubblico dei gestori“).

 
 
 
drucken Seite drucken zurück zurück  nach oben nach oben
© 2010 - Palla Knoll & Partner  |  Impressum  |  Datenschutz  |  Disclaimer  |  Login A A A